Ist es erlaubt, mit Brille eine Drohne zu fliegen?

Drohne fliegen mit FPV Brille: Was ist erlaubt?

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Das Fliegen einer Drohne aus der First Person View (FPV), also mittels einer Videobrille, die das Live-Bild der Drohnenkamera überträgt, bietet ein unglaublich immersives und spannendes Erlebnis. Man fühlt sich fast so, als säße man selbst im Cockpit der Drohne. Doch so faszinierend diese Art des Fliegens auch ist, sie wirft wichtige Fragen bezüglich der Regeln und Vorschriften auf. Ist es in Deutschland und Europa überhaupt legal, eine Drohne nur über eine solche Brille zu steuern?

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Die gute Nachricht vorweg: Ja, die Verwendung von Videobrillen wie den bekannten DJI Goggles oder ähnlichen Systemen durch den Piloten ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist diese Erlaubnis an klare und strikte Bedingungen geknüpft, die der Sicherheit im Luftraum und am Boden dienen. Es ist essenziell, diese Regeln genau zu verstehen und einzuhalten, um Bußgelder oder schlimmere Folgen zu vermeiden.

Was bedeutet FPV-Flug im Kontext der Drohnenregulierung?

FPV steht für „First Person View“. Beim FPV-Flug trägt der Drohnenpilot eine spezielle Videobrille, die das Bild einer Kamera an Bord der Drohne in Echtzeit anzeigt. Der Pilot sieht also nicht die Drohne selbst am Himmel, sondern das, was die Drohne „sieht“. Dies unterscheidet sich grundlegend vom traditionellen Fliegen auf Sicht (Visual Line of Sight, VLOS), bei dem der Pilot die Drohne jederzeit direkt mit den Augen sehen muss, um ihre Position, Fluglage und Umgebung zu überwachen.

Ist es erlaubt, mit Brille eine Drohne zu fliegen?
Ist beim Drohnenfliegen die Verwendung von Videobrillen erlaubt (FPV)? Die Verwendung von Videobrillen wie den DJI Goggles durch den Piloten ist grundsätzlich erlaubt. Die Drohnen, welche mit FPV (First Person View) geflogen werden, müssen im Rahmen der Unterkategorie A3 in der Kategorie "offen" betrieben werden.

Die Herausforderung beim FPV-Flug liegt genau in diesem fehlenden direkten Sichtkontakt zur Drohne. Die Drohnenregulierung in Europa (basierend auf den Vorgaben der EASA, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit) legt großen Wert auf die Aufrechterhaltung der Sichtverbindung zur Drohne, um jederzeit auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können, sei es die Annäherung eines anderen Fluggeräts, ein Hindernis oder Personen am Boden.

Die entscheidende Bedingung: Der Spotter

Da der FPV-Pilot durch die Brille keine direkte Sicht zur Drohne und ihrer Umgebung hat, schreibt die Regulierung in den meisten Fällen, insbesondere in der offenen Kategorie, die Anwesenheit einer zweiten Person vor. Diese Person wird oft als „Spotter“ oder „Luftraumbeobachter“ bezeichnet. Die Rolle des Spotters ist absolut zentral für den legalen FPV-Flug.

Die Hauptaufgabe des Spotters ist es, die Drohne und den sie umgebenden Luftraum während des gesamten Fluges direkt mit den Augen zu beobachten. Er muss jederzeit Sichtkontakt zur Drohne halten können. Der Spotter dient als „Augen“ des Piloten in der realen Welt. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Überwachung des Flugwegs und der Drohnenposition.
  • Ausschau halten nach anderen Luftfahrzeugen (Flugzeugen, Helikoptern, anderen Drohnen), Vögeln oder Hindernissen.
  • Warnung des FPV-Piloten vor potenziellen Gefahren.
  • Gegebenenfalls Anweisung an den Piloten, den Flug abzubrechen oder die Steuerung zu übernehmen, wenn eine kritische Situation eintritt oder der Pilot die Kontrolle verliert.
  • Sicherstellen, dass der Flugbereich frei von unbeteiligten Personen ist.

Die Kommunikation zwischen Pilot und Spotter muss klar und jederzeit gewährleistet sein. Ohne einen anwesenden und fähigen Spotter ist der FPV-Flug in der offenen Kategorie nicht erlaubt.

Betriebskategorien und FPV-Flug

Die europäische Drohnenverordnung unterscheidet primär drei Betriebskategorien: „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“. FPV-Flüge, insbesondere mit kleineren Drohnen, fallen häufig in die „offene“ Kategorie.

Die offene Kategorie (Open Category)

Innerhalb der offenen Kategorie gibt es verschiedene Unterkategorien (A1, A2, A3), die sich hauptsächlich nach dem Gewicht der Drohne und dem Abstand zu unbeteiligten Personen richten. Der FPV-Flug, der die direkte Sichtverbindung des Piloten durch die Brille ersetzt, ist in der offenen Kategorie in der Regel nur unter den Bedingungen der Unterkategorie A3 erlaubt, wenn ein Spotter anwesend ist.

Die Unterkategorie A3 stellt die restriktivsten Anforderungen bezüglich des Abstands zu Menschen und Gebieten:

  • Es muss ein sicherer Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten eingehalten werden.
  • Es dürfen sich keine unbeteiligten Personen im Flugbereich aufhalten, und es muss sichergestellt sein, dass während des gesamten Fluges keine unbeteiligten Personen gefährdet werden.

Die Anwesenheit des Spotters ermöglicht den FPV-Flug in A3, da er die notwendige Sichtkontakt-Überwachung sicherstellt, die der FPV-Pilot nicht leisten kann.

Die spezielle Kategorie (Specific Category)

Was ist, wenn man FPV fliegen möchte, aber die Bedingungen der offenen Kategorie (insbesondere A3 mit 150m Abstand und Spotter) nicht einhalten kann oder möchte, zum Beispiel für kommerzielle Aufnahmen näher an Objekten oder Personen? In solchen Fällen muss der Betrieb in der „speziellen“ Kategorie erfolgen.

Die spezielle Kategorie erfordert eine Sondergenehmigung (Autorisierung) von der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde (in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt oder Landesluftfahrtbehörden). Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss der Betreiber in der Regel eine umfassende Risikobewertung des geplanten Betriebs durchführen (z.B. nach der SORA-Methode) und nachweisen, dass die Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden können. Dies kann zusätzliche technische Anforderungen an die Drohne, spezifische Verfahren oder auch strengere Anforderungen an die Qualifikation des Piloten und des Personals (inklusive Spotter, falls weiterhin benötigt) bedeuten.

Ob im Rahmen einer Sondergenehmigung in der speziellen Kategorie auf einen Spotter verzichtet werden kann, hängt von der spezifischen Risikobewertung und der erteilten Genehmigung ab. Es ist nicht ausgeschlossen, aber keineswegs die Regel und erfordert fundierte Sicherheitsnachweise.

Warum sind diese Regeln so wichtig?

Die Vorschriften rund um den FPV-Flug und die Notwendigkeit des Spotters dienen einem einzigen, übergeordneten Ziel: der Sicherheit im Luftraum. Eine Drohne, die ohne ausreichende Überwachung geflogen wird, stellt eine Gefahr für andere Luftfahrzeuge (insbesondere tieffliegende Hubschrauber oder Segelflieger), unbeteiligte Personen am Boden und Sachwerte dar. Der Spotter schließt die Sicherheitslücke, die durch die eingeschränkte visuelle Wahrnehmung des FPV-Piloten entsteht, und ermöglicht so ein verantwortungsbewusstes Fliegen.

Vergleich: FPV mit Spotter (A3) vs. Spezielle Kategorie

Um die Unterschiede und Anwendungsfälle besser zu verstehen, hilft eine kleine Gegenüberstellung:

MerkmalFPV in Offener Kategorie (A3)FPV in Spezieller Kategorie
Spotter (VLOS-Beobachter)Zwingend erforderlichErforderlich, wenn in der Risikoanalyse nicht anders begründet und genehmigt
BetriebsbereichMindestens 150m Abstand zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie-/Erholungsgebieten. Keine unbeteiligten Personen im Flugbereich.Kann von den A3-Abständen abweichen, spezifisch in der Genehmigung festgelegt.
Genehmigung/VerfahrenDrohnenbetreiber-Registrierung, Kompetenznachweis A1/A3. Keine Einzelfallgenehmigung für den Flug nötig (sofern A3-Regeln eingehalten).Sondergenehmigung (Autorisierung) der Luftfahrtbehörde erforderlich. Basierend auf Risikoanalyse (z.B. SORA).
RisikoanalyseNicht explizit für A3 FPV vorgeschrieben, aber gute Praxis.Zwingend erforderlich als Grundlage für die Genehmigung.
KomplexitätRelativ einfach, wenn die A3-Bedingungen erfüllt sind.Deutlich komplexer, erfordert detaillierte Planung und Nachweise.
AnwendungsfälleFliegen über offenem Feld, ländlichen Gebieten, weit weg von Menschen.Fliegen in urbanen Gebieten, näher an Objekten/Personen, komplexe Flugmanöver.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Kann ich FPV ohne einen Spotter fliegen?
Nein, in der offenen Kategorie (insbesondere A3) ist ein Spotter zwingend erforderlich, um die notwendige Sichtverbindung aufrechtzuerhalten. In der speziellen Kategorie ist dies nur unter sehr spezifischen, genehmigten Umständen nach einer Risikoanalyse möglich, was aber nicht der Regelfall ist.

Was genau sind die Aufgaben eines Spotters?
Der Spotter muss die Drohne und den umgebenden Luftraum jederzeit direkt mit den Augen beobachten (Sichtkontakt halten), den FPV-Piloten vor Gefahren warnen und bereit sein, im Notfall die Steuerung zu übernehmen oder Anweisungen zu geben.

Benötige ich einen Drohnenführerschein, um FPV zu fliegen?
Ja, da FPV-Flüge, wenn sie nicht unter die leichteste Kategorie fallen, in der Regel mindestens den Kompetenznachweis A1/A3 erfordern, der oft als „kleiner Drohnenführerschein“ bezeichnet wird. Für komplexere FPV-Operationen in der speziellen Kategorie sind möglicherweise weitere Qualifikationen nötig.

Gilt die Regelung mit dem Spotter für alle Drohnen und FPV-Brillen?
Ja, die Anforderung eines Spotters gilt generell für FPV-Flüge, bei denen der Pilot die Drohne primär über die Brille steuert und dadurch den direkten Sichtkontakt verliert. Es spielt keine Rolle, welche Marke die Drohne oder Brille hat. Die Regel bezieht sich auf die Betriebsart.

Darf ich FPV überall fliegen, solange ich einen Spotter habe?
Nein. Zusätzlich zur Spotter-Regel gelten alle anderen allgemeinen Drohnenvorschriften, wie z.B. Flugverbotszonen (z.B. über Menschenansammlungen, in der Nähe von Flughäfen, über Naturschutzgebieten, über bestimmten staatlichen oder militärischen Einrichtungen). Auch mit Spotter dürfen Sie nicht in verbotenen Zonen fliegen.

Fazit

Das Fliegen einer Drohne mittels FPV-Brille ist ein herausragendes Erlebnis und grundsätzlich erlaubt. Die zentrale Voraussetzung für einen legalen und sicheren FPV-Flug in der offenen Kategorie (oft A3) ist jedoch die ununterbrochene Anwesenheit und aktive Mitarbeit eines fähigen Spotters, der den visuellen Kontakt zur Drohne und die Überwachung des Luftraums sicherstellt. Wer FPV unter Bedingungen fliegen möchte, die nicht in die offene Kategorie passen, muss den Weg über die spezielle Kategorie gehen und eine Sondergenehmigung beantragen, was eine Risikoanalyse und weitere Auflagen mit sich bringt.

Die Einhaltung dieser Regeln ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern dient vor allem der Sicherheit aller Beteiligten und Unbeteiligten. Informieren Sie sich stets aktuell über die geltenden Bestimmungen Ihrer Region, bevor Sie mit Ihrer FPV-Drohne abheben.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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