Welche Größe hat ein Gutschein in Photoshop?

Gutscheinkarten: Größe, Design & Gültigkeit

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Gutscheinkarten sind ein fantastisches Werkzeug, um Kunden zu gewinnen und Weiterempfehlungen zu fördern. Sie bieten eine flexible Möglichkeit, Ihren Liebsten oder sich selbst eine Freude zu machen und einen Rabatt auf Produkte oder Dienstleistungen in Online-Shops oder physischen Geschäften zu erhalten. Doch wie gestaltet man einen Gutschein, der nicht unter der Waschmaschine landet, sondern gerne im Portemonnaie mitgeführt wird? Der Schlüssel liegt in einem dynamischen, ansprechenden Design und einer klaren Kommunikation des Werts. Bevor wir uns jedoch den kreativen Aspekten widmen, ist es unerlässlich, mit den Grundlagen zu beginnen – der richtigen Größe und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wenn Sie zum ersten Mal einen Gutschein gestalten oder sich einfach fragen, welche Maße ein Gutschein eigentlich hat, starten wir mit der Standardgröße. Die Kenntnis der korrekten Abmessungen ist der erste Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Gutschein nicht nur gut aussieht, sondern auch praktisch ist und gängigen Produktionsstandards entspricht. Diese Maße dienen als Grundlage für die Gestaltung in Grafikprogrammen und stellen sicher, dass der Gutschein in ein Portemonnaie passt – ähnlich einer Kreditkarte, mit der wir alle vertraut sind.

Wie kann ich einen Gutschein ausstellen?
WIE STELLEN SIE AM BESTEN EINEN GUTSCHEIN AUS?1Er muss schriftlich abgefasst sein.2Der Gutschein muss den Betrag enthalten.3Der Aussteller des Gutscheines sollte deutlich sichtbar sein. ...4Der Gutschein sollte ein deutlich lesbares Ausstellungsdatum enthalten.

Die Standardgröße einer Gutscheinkarte

Die Abmessungen einer Gutscheinkarte sind nicht willkürlich gewählt. Sie orientieren sich stark an den Maßen, die wir von Zahlungskarten wie Kredit- oder EC-Karten kennen. Dies hat praktische Gründe: Solche Karten passen bequem in die meisten Portemonnaies und Kartenfächer. Die Standardgröße für eine Gutscheinkarte beträgt üblicherweise:

  • Länge: 3 und 3/8 Zoll (ca. 85,6 mm)
  • Breite: 2 und 1/8 Zoll (ca. 54 mm)
  • Dicke: Ähnlich einer Standard-Plastikkarte (etwa 0,76 mm)

Diese Maße entsprechen ziemlich genau dem ISO/IEC 7810 ID-1 Standard, dem Format von Identifikations- und Zahlungskarten. Wenn Sie sich diese Größe vorstellen möchten, denken Sie einfach an eine gewöhnliche Kreditkarte. Sie haben wahrscheinlich schon viele solcher Karten in der Hand gehalten. Die Länge ist kürzer als die Länge Ihrer Hand, die Breite kreuzt Ihre Handfläche, reicht aber nicht über den Rand hinaus. Die Dicke ist identisch mit jeder anderen Plastik-ID oder Zahlungskarte. Für Grafikdesigner bedeutet dies, dass Sie mit einem Rechteck dieser Größe mit abgerundeten Ecken beginnen. Es ist oft hilfreich, direkt zwei dieser Formen anzulegen, um Vorder- und Rückseite gleichzeitig zu gestalten.

Wie man Gutscheine gestaltet, die ins Auge fallen

Nachdem Sie nun die richtigen Maße kennen, können wir uns dem spannenden Teil widmen: dem Design. Ein Gutschein soll nicht nur ein Zahlungsmittel sein, sondern Emotionen wecken. Die beliebtesten und effektivsten Gutscheine sind jene, die ihre Besitzer gerne mit sich führen, die ein Gefühl von Luxus oder Freude vermitteln oder einfach zum Lachen bringen. Ein mutiges, gebrandetes und unvergessliches Design ist entscheidend, um neue Käufe anzuregen und Ihre Marke im Gedächtnis zu verankern. Betrachten wir einige bewährte Taktiken für ein aufmerksamkeitsstarkes Gutscheindesign:

Nutzen Sie die gesamte Fläche: Lassen Sie keinen Raum ungenutzt. Gestalten Sie von Rand zu Rand. Wenn Sie einen Rahmen wünschen, drucken Sie ihn als Teil des Designs mit Schattierungen und Tiefen, die die Illusion eines erhabenen Rahmens am Kartenrand erzeugen. Andernfalls lassen Sie Bilder und Designs bis zum Kartenrand reichen. Dies verleiht der Karte visuelles Gewicht und hebt sie von der Oberfläche ab, auf der sie liegt.

Kommunizieren Sie den Wert klar: Es muss sofort ersichtlich sein, dass es sich um einen Gutschein handelt. Verwenden Sie auf der Vorderseite klare Botschaften oder große Schriftzüge auf der Rückseite, um Ihre Marke, die Worte „Gutschein“ oder „Geschenkkarte“ und, falls zutreffend, den ursprünglichen Wert deutlich zu machen. Dies signalisiert Kunden und potenziellen Neukunden, dass die Karte kein Werbemüll ist, sondern ein wertvolles Stück Ihrer Markenwährung, das aufbewahrt werden sollte.

Mutige Bilder und Kontrastfarben: Seien Sie mutig in Ihrem Design. Wählen Sie große und leicht erkennbare – aber dennoch interessante – Designelemente. Nahaufnahmen und Objekte, die mehr als 80 % der Kartenfläche einnehmen, sind derzeit sehr beliebt. Verwenden Sie stark kontrastierende Farben, damit die Karte visuell hervorsticht und das Design beim flüchtigen Blick im Raum oder im Portemonnaie sofort ins Auge springt. Ein hoher Kontrast sorgt für eine bessere Lesbarkeit und eine stärkere visuelle Wirkung.

Unverwechselbar gebrandet: Das Gutscheindesign muss unverkennbar zu Ihrer Marke gehören. Verwenden Sie Ihre stärksten Markenfarben, insbesondere als Hintergrundfarbe auf der Rückseite. Nutzen Sie Bilder, die mit Ihrer Marke assoziiert werden, oder künstlerische Aufnahmen beliebter Produkte, die Ihre Kunden kennen. Sie möchten, dass Kunden beim Anblick des Gutscheins sofort denken: „Das ist mein X Marken-Gutschein“, ohne Verwirrung. Eine starke Markenidentität im Design schafft Vertrauen und Wiedererkennung.

Angenehm zu tragen: Streben Sie ein Design an, das Ihren Kunden ein Lächeln ins Gesicht zaubert. Sie möchten eine Karte, die schön, lustig oder liebenswert ist, weil diese Emotionen fesselnd sind und dazu beitragen, die Persönlichkeit (und Beziehung) Ihrer Marke in den Köpfen der Gutscheinbesitzer und potenziellen Neukunden aufzubauen.

Umlaufendes Design (Vorder- zu Rückseite): Möchten Sie Ihr Design wirklich zum Blickfang machen? Lassen Sie ein Bildelement von der Vorderseite zur Rückseite umlaufen. Folgen Sie dem wedelnden Schwanz eines Welpen zu den Angeboten oder verfolgen Sie eine sich entfaltende Puzzlebox um den Rand. Dieses umlaufende Design wird Ihre Kunden dazu bringen, die Karte immer wieder umzudrehen, fast wie bei einem Denkspiel.

Gutscheine ausstellen: Was Sie über die Gültigkeit wissen müssen

Neben der physischen Beschaffenheit und dem Design sind die rechtlichen Aspekte von Gutscheinen von entscheidender Bedeutung, sowohl für Aussteller als auch für Inhaber. Insbesondere die Frage nach der Gültigkeitsdauer führt oft zu Unsicherheiten. Eine gesetzliche Definition für Gutscheine im deutschen Recht gibt es zwar nicht, aber sie werden rechtlich als Dokumente betrachtet, die dem Kunden das Recht einräumen, Waren oder Dienstleistungen des Ausstellers im Gegenwert des angegebenen Betrags zu wählen und einzulösen.

Die gute Nachricht für Gutscheinbesitzer ist, dass ein unbefristeter Gutschein nicht ewig gültig sein muss, aber auch nicht willkürlich verfallen darf. Hier gilt die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Diese Frist beträgt drei Jahre und beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§ 199 BGB). Wenn Sie also einen Gutschein am 15. Mai 2023 erhalten, beginnt die dreijährige Frist erst am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es für den Aussteller sinnvoll und für den Inhaber hilfreich, den Gutschein mit einem klaren Ausstellungsdatum zu versehen.

Kann ein Gutschein befristet werden?

Ja, ein Händler kann einen Gutschein unter bestimmten Umständen auch für einen kürzeren Zeitraum befristen. Die Anforderungen an eine solche Befristung hängen jedoch stark davon ab, ob es sich um eine individuelle Vereinbarung mit dem Kunden handelt oder um eine vorformulierte Klausel, beispielsweise durch einen Vordruck auf dem Gutschein oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Händler und dem Gutscheininhaber sind grundsätzlich möglich, solange sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen (§ 138 BGB). Eine Befristung wäre sittenwidrig und damit nichtig, wenn dem Inhaber von vornherein keine angemessene Möglichkeit gegeben wird, die Leistung innerhalb der vorgegebenen Zeit einzufordern. Was „sittenwidrig“ ist, hängt vom Einzelfall, der Art der Leistung und den Gepflogenheiten der Branche ab.

Wie soll ein Gutschein aussehen?
WIE SOLLTE EIN GUTSCHEIN BESCHAFFEN SEIN?1Er muss schriftlich abgefasst sein.2Der Gutschein muss den Betrag enthalten.3Der Aussteller des Gutscheines sollte deutlich sichtbar sein. Eine Unterschrift ist allerdings nicht notwendig.4Der Gutschein sollte ein deutlich lesbares Ausstellungsdatum enthalten.

Im Geschäftsleben sind individuelle Vereinbarungen jedoch die Ausnahme. In der Regel verwenden Händler vorformulierte Befristungsklauseln, die in immer gleichem Wortlaut auf dem Gutschein aufgedruckt sind. Bei diesen vorformulierten Klauseln (AGB) stellt der Gesetzgeber höhere Anforderungen an die Wirksamkeit (§ 307 BGB). Die Grenze ist hier nicht die Sittenwidrigkeit, sondern bereits die Unangemessenheit der Klausel. Eine Klausel ist unangemessen, wenn sie den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

Wann ist eine Befristung unangemessen?

Eine pauschale, rechtssichere Aussage über die maximal zulässige Dauer einer Befristung in AGB ist nicht möglich, da die Rechtsprechung hier Einzelfallentscheidungen trifft. Allerdings zeichnet sich eine eher strenge Linie ab.

  • Das Landgericht München I (Urt. v. 26.10.1995, Az.: 7 O 2109/95) stufte eine 10-monatige Einlösefrist für einen Geschenkgutschein im Elektrohandel als zu kurz ein.
  • Das Oberlandesgericht München (Urt. v. 17.01.2008, Az: 29 U 3193/07) hielt eine Befristung auf ein Jahr nach Ausstellung ebenfalls für unwirksam.

Eine formularmäßige Befristung ist nur zulässig, wenn auf Seiten des Gutscheinausstellers besondere Umstände vorliegen, die ein anerkennenswertes, höherrangiges oder zumindest gleichwertiges Interesse an der Befristung rechtfertigen. Solche Umstände könnten beispielsweise besondere saisonale Angebote, die an kurzfristige Aktionen gebunden sind, oder schnell verfallende Leistungen sein. Es müssen also besondere Gründe vorliegen, die einen ersatzlosen Verlust des Gutscheininhabers auf die Gegenleistung für den bereits gezahlten Kaufpreis rechtfertigen würden. Die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt als angemessen.

Verwendet ein Händler in seinen AGB zu kurze Ablauffristen ohne ausreichende Rechtfertigung, riskiert er in einem möglichen Klageverfahren nicht nur, den Gutschein dennoch einlösen zu müssen, sondern zudem auch die Verfahrenskosten zu tragen. Die sicherste Variante, wie auch die IHK rät, ist, sich an der gesetzlichen Verjährungsfrist zu orientieren und Gutscheine drei Jahre lang ab Ende des Ausstellungsjahres gültig sein zu lassen.

Häufig gestellte Fragen zu Gutscheinkarten

Hier beantworten wir einige der gängigsten Fragen rund um das Thema Gutscheinkarten, basierend auf den bisher besprochenen Informationen:

Wie lange ist ein Gutschein gültig, wenn kein Ablaufdatum angegeben ist?
Ein Gutschein ohne angegebenes Ablaufdatum ist ab dem Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde, für drei Jahre gültig. Dies entspricht der allgemeinen gesetzlichen Verjährungsfrist in Deutschland.

Darf ein Geschäft ein kürzeres Ablaufdatum auf einem Gutschein festlegen?
Ja, das ist unter Umständen möglich. Bei individuellen Vereinbarungen ist eine Befristung erlaubt, solange sie nicht sittenwidrig ist. Bei vorformulierten Klauseln (AGB) muss die Befristung angemessen sein und darf den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Sehr kurze Fristen (z.B. 10 Monate oder 1 Jahr) wurden von Gerichten bereits als unwirksam eingestuft, es sei denn, es gibt besondere, die Befristung rechtfertigende Gründe.

Was passiert, wenn mein Gutschein abläuft?
Ist ein Gutschein wirksam befristet und die Frist abgelaufen, kann der Gutschein in der Regel nicht mehr zur Einlösung der vollen Leistung genutzt werden. Ist die Befristung jedoch unwirksam (weil zu kurz oder unangemessen), gilt stattdessen die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

Muss ein Händler abgelaufene Gutscheine zurücknehmen oder auszahlen?
Wenn ein Gutschein wirksam abgelaufen ist, besteht kein Anspruch mehr auf die Leistung. Allerdings kann unter Umständen ein Anspruch auf Auszahlung des Geldwertes abzüglich des entgangenen Gewinns des Händlers bestehen. Dies ist jedoch rechtlich komplex und nicht pauschal zu beantworten. Bei unwirksam befristeten Gutscheinen muss der Händler die Leistung innerhalb der gesetzlichen Frist erbringen.

Welche Maße hat eine Standard-Gutscheinkarte?
Die Standardgröße entspricht im Wesentlichen der einer Kreditkarte: ca. 85,6 mm Länge, 54 mm Breite und eine Dicke von etwa 0,76 mm.

Fazit

Die Gestaltung eines großartigen Gutscheins beginnt mit dem Verständnis der Standardgröße und endet bei einem durchdachten Design, das Ihre Marke widerspiegelt und den Kunden anspricht. Ebenso wichtig ist das Wissen um die rechtliche Gültigkeit. Während die gesetzliche Verjährungsfrist drei Jahre beträgt, sind kürzere Befristungen in AGB nur unter strengen Voraussetzungen zulässig und dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Indem Sie diese Aspekte berücksichtigen, schaffen Sie Gutscheine, die nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sind, sondern auch gerne genutzt werden und somit einen echten Mehrwert für Ihr Geschäft und Ihre Kunden darstellen.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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