Was kostet ein vernünftiger Helm?

GoPro am Motorradhelm: Legal & Sicher?

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Das Gefühl von Freiheit auf zwei Rädern, die vorbeiziehende Landschaft, unvergessliche Touren – all das möchten viele Motorradfahrer festhalten. Die moderne Technologie macht es einfach, diese Erlebnisse zu dokumentieren, oft mit kleinen, leistungsstarken Actionkameras wie der GoPro, die direkt am Helm befestigt werden. Doch sobald Technik auf Sicherheitsausrüstung trifft, stellen sich wichtige Fragen: Ist das überhaupt legal? Und, noch wichtiger, beeinträchtigt ein solcher Anbau die Schutzfunktion des Helms?

In Deutschland besteht für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h eine klare Helmpflicht. Diese ist in Paragraph 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Seit 2006 präzisiert der Gesetzgeber, dass ein „geeigneter Schutzhelm“ getragen werden muss. Das klingt zunächst einfach, wirft aber im Detail Fragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit Zubehör wie Kameras. Was genau bedeutet „geeignet“, und welche Rolle spielen internationale Prüfnormen dabei?

Die deutsche Helmpflicht und der Begriff „geeignet“

Die Einführung der Helmpflicht in Deutschland erfolgte schrittweise ab 1976 und wurde 1985 auch auf Mofas ausgeweitet. Anfangs gab es kreative Interpretationen dessen, was ein Helm sei, weshalb der Gesetzgeber nachschärfte. Heute ist klar: Arbeits-, Feuerwehr- oder Militärhelme, die keine ausreichende Schutzwirkung für Motorradfahrer bieten, sind nicht zulässig. Wer mit solchen „ungeeigneten“ Kopfbedeckungen erwischt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen, selbst wenn der Träger des ungeeigneten Helms keine Schuld am Unfall hatte. Ein „geeigneter Schutzhelm“ muss also in erster Linie das leisten, wofür er gedacht ist: Kopf und Gehirn bei einem Sturz oder Aufprall effektiv schützen.

Ist es legal, mit einer GoPro am Helm zu fahren?
Technisch gesehen ist ein Helm nicht DOT-konform, wenn daran etwas befestigt ist, das länger als 5 mm ist (siehe: https://www.govinfo.gov/content/pkg/CFR-2011-title49-vol6/pdf/CFR-2011-title49-vol6-sec571-218.pdf). Daher ist der Helm aufgrund einer GoPro-Kamera technisch gesehen nicht DOT-konform .

ECE-Normen: Der Standard für Sicherheit in Europa

Auch wenn das deutsche Gesetz nicht explizit vorschreibt, dass ein Helm nach einer bestimmten Norm geprüft sein muss, gelten in Europa die UNECE-Vorschriften als Maßstab für „geeignete Schutzhelme“. Die derzeit gültige und maßgebliche Norm ist die ECE-R 22.06. Sie hat die ältere Norm ECE-R 22.05 abgelöst. Seit Juni 2022 werden in Europa nur noch Helme nach der strengeren 06er-Norm zugelassen.

Die ECE-Zertifizierung ist ein wichtiger Indikator für die Sicherheit eines Helms. Helme, die diese Norm erfüllen, tragen ein Prüflabel – meist am Kinnriemen oder im Futter eingenäht. Dieses Label zeigt ein „E“ in einem Kreis, gefolgt von einer Nummer, die das Land angibt, in dem die Prüfung erfolgte. Die Prüfnummer selbst beginnt entweder mit 05 (alte Norm) oder 06 (neue Norm). Beim Helmkauf solltest du unbedingt darauf achten, dass das Label vorhanden ist und idealerweise die Nummer mit 06 beginnt.

Die ECE-R 22.06 Norm ist deutlich praxisgerechter als ihr Vorgänger. Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Prüfungen nun über einen deutlich größeren Bereich der Helmschale verteilt durchgeführt werden. Das verhindert, dass Hersteller ihre Helme gezielt an nur wenigen, vorher bekannten Prüfpunkten verstärken. Helme nach ECE-R 22.06 müssen somit „überall“ auf ihrer Oberfläche eine definierte Schlagfestigkeit aufweisen. Zudem berücksichtigt die 06er-Norm auch Rotationskräfte, die bei einem Aufprall auf das Gehirn wirken können. Für Klapphelme ist die P/J-Norm relevant, die bestätigt, dass der Helm sowohl als Integralhelm (Kinnteil geschlossen, „P“ für Protective) als auch als Jethelm (Kinnteil geöffnet, „J“ für Jet) den Anforderungen genügt.

Kameras am Helm: Die Grauzone der Normen

Hier wird es kompliziert. Die ECE-Normen konzentrieren sich auf die grundlegende Schutzwirkung des Helms in seiner geprüften Konfiguration. Anbauten, die nicht vom Hersteller vorgesehen sind, sind in der Norm nicht explizit geregelt. Interessant ist ein Blick auf die US-amerikanische DOT-Norm (FMVSS 218). Diese Norm ist zwar in Deutschland nicht bindend, liefert aber einen Hinweis auf die sicherheitstechnische Betrachtung von Anbauten. Die DOT-Norm besagt unter anderem, dass keine Teile mehr als 5 mm (entspricht etwa 0,2 Zoll) von der Helmschale abstehen dürfen. Technisch gesehen würde eine Actionkamera wie eine GoPro, die naturgemäß deutlich mehr als 5 mm absteht, einen Helm nach dieser US-Norm als nicht konform einstufen.

In Deutschland gibt es keine solche explizite Regelung bezüglich der Größe von Anbauten. Die entscheidende Frage ist, ob der Helm durch den Anbau seine Eignung als Schutzhelm verliert. Eine Kamera, die fest mit dem Helm verschraubt wird oder die Helmschale anderweitig strukturell verändert (z.B. durch Bohren), könnte die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Selbst eine per Klebepad befestigte Kamera könnte bei einem Unfall zum Problem werden.

Sicherheitsexperten und Hersteller zur Helm-Kamera-Montage

Die Meinungen von Helmherstellern und Sicherheitsexperten sind hierzu aufschlussreich:

  • Hersteller von Kameras (z.B. GoPro, Contour): Sie betonen, dass ihre Halterungen oft mit starkem Klebeband befestigt werden und so konstruiert sind, dass sie bei einem starken Aufprall abbrechen sollen. Dies soll verhindern, dass die Kamera oder die Halterung bei einem Sturz als Hebel wirken und zusätzliche Kräfte auf den Kopf oder Nacken übertragen. Sie weisen aber auch darauf hin, dass sie keine umfassenden Tests mit allen Helmmodellen durchführen können und die Verantwortung für die sichere Anbringung letztlich beim Kunden liegt. Es wird betont, dass die Halterungen nicht dafür ausgelegt sind, signifikanten Stößen standzuhalten – die Kamera wird eher abfallen als den Helm zu beschädigen.
  • Hersteller von Helmen (z.B. Giro, Specialized): Sie sind sich des Themas bewusst und haben teilweise selbst Tests durchgeführt. Sie bestätigen, dass eine Breakaway-Funktion der Halterung entscheidend ist. Eine Halterung, die bei einem Aufprall abbricht, reduziert das Risiko zusätzlicher Kräfte. Sie raten dringend von festen Montagen wie Verschraubungen ab, da diese als Hebel wirken und die Gefahr von Rotationsverletzungen erhöhen können. Auch sie weisen darauf hin, dass sie keine Garantie für die Sicherheit bei Verwendung von nicht-originalem Zubehör geben können. Die Initiierung von Standardisierungsgremien (wie ASTM) zeigt, dass das Thema auf Industrieniveau diskutiert wird.

Der tragische Unfall von Michael Schumacher, bei dem spekuliert wurde, ob eine am Helm befestigte Kamera eine Rolle bei der Schwere der Kopfverletzungen gespielt haben könnte, hat die öffentliche Diskussion über dieses Thema intensiviert. Auch wenn ein direkter kausaler Zusammenhang wissenschaftlich schwer zu beweisen ist, unterstreicht der Fall die potenziellen Risiken, die von starren Anbauten ausgehen können.

Ist es legal, mit einer GoPro am Helm zu fahren?
Technisch gesehen ist ein Helm nicht DOT-konform, wenn daran etwas befestigt ist, das länger als 5 mm ist (siehe: https://www.govinfo.gov/content/pkg/CFR-2011-title49-vol6/pdf/CFR-2011-title49-vol6-sec571-218.pdf). Daher ist der Helm aufgrund einer GoPro-Kamera technisch gesehen nicht DOT-konform .

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Kamera, die fest und starr mit dem Helm verbunden ist (z.B. verschraubt), gilt unter Sicherheitsexperten als kritisch und könnte die Eignung des Helms beeinträchtigen. Halterungen mit Klebepads, die im Idealfall bei einem Aufprall abreißen, werden als weniger problematisch angesehen, bieten aber keine absolute Garantie und können die Helmfirma von der Haftung entbinden.

Worauf beim Helmkauf achten – und wie passt die Kamera dazu?

Ein guter Helm ist ein Lebensretter. Bei der Auswahl sollte man nicht nur auf den Preis schauen, auch wenn Tests zeigen, dass gute Schutzwirkung nicht zwangsläufig extrem teuer sein muss. Wichtige Kriterien sind neben der Schlagdämpfung (die durch die ECE-Norm geprüft wird) auch Passform, Tragekomfort, Aerodynamik, Akustik und Handhabung.

Tests von Fachmagazinen wie „Motorrad“ zeigen, dass es Helme in verschiedenen Preisklassen gibt, die sehr gute Sicherheitswerte erzielen. Ein Klapphelm, der besonders für Brillenträger praktisch ist, mag etwas schwerer oder lauter sein als ein Integralhelm, muss aber ebenfalls die ECE-Norm erfüllen. Der wichtigste Punkt ist, dass der Helm richtig sitzt und zur Kopfform passt. Die beste Norm nützt nichts, wenn der Helm bei einem Sturz verrutscht.

Wenn du eine Kamera am Helm befestigen möchtest, bedenke, dass dies den Sitz und das Gewicht des Helms verändern kann. Achte darauf, dass der Helm weiterhin fest sitzt und die Kamera dein Sichtfeld nicht einschränkt oder Windgeräusche signifikant erhöht. Das Wichtigste bleibt die Integrität des Helms als primäres Schutzmittel.

Rechtliche Einordnung in Deutschland: Was ist erlaubt?

Das deutsche Gesetz ist, wie erwähnt, nicht explizit. Es verbietet nicht das Anbringen einer Kamera, aber es fordert einen „geeigneten Schutzhelm“. Solange der Helm durch den Anbau seine Eignung und damit seine Schutzfunktion nicht verliert, ist das Anbringen einer Kamera nach aktuellem Verständnis nicht per se illegal. Allerdings liegt die Beweislast im Zweifel beim Fahrer. Wenn die Kamera oder ihre Befestigung bei einem Unfall nachweislich zur Schwere der Verletzung beigetragen hat (z.B. durch eine starre Verbindung, die zusätzliche Kräfte einleitete), könnte dies rechtliche Konsequenzen haben und die Versicherung ins Spiel bringen.

Empfehlung ist daher: Nutze Halterungen, die explizit dafür konzipiert sind, bei einem Aufprall abzubrechen. Vermeide jegliche Form der festen oder strukturell verändernden Montage (z.B. Bohren). Achte auf das Gewicht und die Position der Kamera, damit sie den Helm nicht aus dem Gleichgewicht bringt oder zum Fanghaken wird. Im Ausland, insbesondere in Ländern wie Italien, wird die Einhaltung der ECE-Norm strenger kontrolliert. Hier könnte ein nicht serienmäßiger Anbau am Helm ebenfalls zu Problemen führen.

Sind am Helm montierte Kameras sicher?
Wir halten es für keine gute Idee, eine Kamera fest am Helm zu montieren oder zu verschrauben, da dies das Risiko erhöhen kann, da bei einem Aufprall die Hebelwirkung die Rotation verstärkt . Normen besagen oft, dass „Vorsprünge von mehr als 5 mm Höhe über der Helmoberfläche bei einem Aufprall abbrechen müssen“.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist eine GoPro am Helm in Deutschland generell verboten?
Nein, es gibt kein explizites Verbot für Kameras am Helm. Das Gesetz schreibt jedoch einen „geeigneten Schutzhelm“ vor. Solange der Anbau die Schutzfunktion des Helms nicht beeinträchtigt, ist er nicht illegal.

Kann eine Kamera die Sicherheit meines Helms beeinträchtigen?
Ja, das ist möglich. Starre Anbauten, die nicht bei einem Aufprall abbrechen, können als Hebel wirken und zusätzliche, gefährliche Kräfte auf Kopf und Nacken übertragen. Auch eine strukturelle Veränderung des Helms (z.B. durch Bohren) mindert die Schutzwirkung.

Welche Art der Montage ist am sichersten?
Hersteller und Experten empfehlen Halterungen, die mit starken Klebepads befestigt werden und so konstruiert sind, dass sie bei einem Aufprall abbrechen (Breakaway-Funktion). Feste Verschraubungen oder Bohrungen am Helm sollten unbedingt vermieden werden.

Verliere ich die Garantie meines Helms, wenn ich eine Kamera anbringe?
Viele Helmhersteller schließen die Garantie oder Haftung aus, wenn nicht-originales Zubehör angebracht wird und dieses zu einer Verletzung führt. Es ist ratsam, sich hierzu beim Hersteller des Helms zu informieren.

Muss mein Helm ECE 22.06 geprüft sein, um in Deutschland legal zu sein?
Das deutsche Gesetz verlangt einen „geeigneten Schutzhelm“. Ein Helm, der nach ECE 22.06 geprüft ist, gilt zweifelsfrei als geeignet. Auch ältere Helme nach ECE 22.05 sind weiterhin erlaubt, solange sie in einwandfreiem Zustand sind. Beim Neukauf empfiehlt sich jedoch ein Helm nach der aktuellen 22.06 Norm.

Fazit

Das Festhalten deiner Motorraderlebnisse mit einer Kamera am Helm ist technisch möglich und erfreut sich großer Beliebtheit. Rechtlich bewegt man sich in Deutschland in einer Grauzone: Ein explizites Verbot gibt es nicht, solange der Helm ein geeigneter Schutzhelm bleibt. Sicherheitsexperten und Helmhersteller warnen jedoch vor den Risiken, die von starren Anbauten ausgehen können und empfehlen dringend die Verwendung von Halterungen mit Breakaway-Funktion. Letztlich liegt die Verantwortung für die sichere und gesetzeskonforme Nutzung beim Fahrer. Priorität sollte immer die uneingeschränkte Schutzwirkung deines Helms haben – denn er ist dein wichtigster Lebensretter auf zwei Rädern.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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