Die Frage, welche Gebiete und Orte zur Alten Eidgenossenschaft gehörten, ist zentral für das Verständnis ihrer langen und komplexen Geschichte. Die Alte Eidgenossenschaft war kein monolithischer Staat im modernen Sinne, sondern entwickelte sich über Jahrhunderte aus einem losen Geflecht von Bündnissen zwischen verschiedenen Talschaften und Städten. Diese Bündnisse richteten sich zunächst gegen die Ansprüche der Habsburger und dienten der Sicherung des Landfriedens, der Gerichtsbarkeit sowie der Bewahrung erworbener Privilegien und Freiheitsrechte. Die Anzahl der beteiligten Orte, die später als Kantone bezeichnet wurden, wuchs schrittweise an und prägte die verschiedenen Perioden dieser historischen Epoche von 1291 bis 1798.

Die Entstehung und das Wachstum der Alten Eidgenossenschaft lassen sich am besten anhand der schrittweisen Beitritte neuer Mitglieder nachvollziehen. Die Bezeichnung «Orte» oder «Stände» war lange gebräuchlicher als «Kantone».
Die Anfänge: Die Drei Waldstätten (III Orte)
Der traditionelle Gründungszeitpunkt der Alten Eidgenossenschaft wird oft mit einer Urkunde aus dem Jahr 1291 in Verbindung gebracht, die von den drei sogenannten Waldstätten besiegelt wurde: Uri, Schwyz und Unterwalden. Diese Urkunde, später auch als Bundesbrief bezeichnet, erlangte nachträglich zentrale Bedeutung für die nationale Geschichtsschreibung, auch wenn neuere Forschungen ihre unmittelbare historische Wirkung im Spätmittelalter relativieren. Sie stellte primär ein Landfriedensbündnis dar, das die bestehende Ordnung sichern sollte.
Neben dem Bundesbrief von 1291 waren weitere frühe Bündnisse entscheidend, wie der Bund von Brunnen im Jahr 1315, der nach der Schlacht am Morgarten geschlossen wurde, und das Bündnis zwischen Luzern und den drei Waldstätten im Jahr 1332. Diese frühen Zusammenschlüsse bildeten den Kern dessen, was zur Alten Eidgenossenschaft heranwachsen sollte.
Wachstum zur Achtörtigen Eidgenossenschaft (VIII Orte)
Die nächste bedeutende Phase der territorialen Entwicklung war die Expansion zur Achtörtigen Eidgenossenschaft. Diese Periode, die von 1353 bis 1481 dauerte, umfasste neben den ursprünglichen drei Waldstätten weitere strategisch wichtige Orte:
- Luzern: Trat bereits 1332 bei.
- Zürich: Gehörte ab 1353 zu diesem Bündnis.
- Zug: Trat ebenfalls 1353 bei.
- Glarus: Trat 1352 bei, kehrte aber vorübergehend unter habsburgische Herrschaft zurück, um ab ca. 1388 dauerhaft Ort der alten Eidgenossenschaft zu sein.
- Bern: Trat 1353 bei.
Diese Erweiterung stärkte das militärische Potenzial der Eidgenossenschaft erheblich. Die Bündnisse in dieser Zeit waren jedoch weiterhin lose und oft auf spezifische Zwecke wie die Abwehr äußerer Bedrohungen oder die Sicherung von Handelswegen ausgerichtet. Konflikte wie der Alte Zürichkrieg (1436–1450) zeigten die Spannungen innerhalb dieses Bündnisgeflechts auf.

Weitere Beitritte: X, XII und XIII Orte
Die Eidgenossenschaft wuchs weiter. Nach den erfolgreichen Burgunderkriegen, die das Ansehen der Eidgenossen steigerten, traten weitere Städte bei:
- Zehn Orte (X Orte): Ab 1481 traten Freiburg und Solothurn bei. Der Beitritt dieser beiden Städte führte zum sogenannten Stanser Verkommnis (1481), einem wichtigen Abkommen, das half, die Gemeinschaft vor inneren Zerwürfnissen zu bewahren und als erstes verfassungsähnliches Vertragswerk gilt, das alle Orte einschloss.
- Zwölf Orte (XII Orte): Ab 1501 schlossen sich Basel und Schaffhausen dem Bündnis an.
- Dreizehn Orte (XIII Orte): Im Jahr 1513 trat Appenzell als dreizehnter Ort bei.
Diese Dreizehnörtige Eidgenossenschaft bestand im Wesentlichen bis zu ihrem Ende im Jahr 1798. Neben den vollberechtigten Orten gab es über die Jahrhunderte auch sogenannte Zugewandte Orte und Gemeine Herrschaften, die in unterschiedlichem Grad mit der Eidgenossenschaft verbunden waren, aber keinen vollen Stimmumfang auf der Tagsatzung hatten.
Die Herausforderungen der Reformation
Nach dem Beginn der Reformation im frühen 16. Jahrhundert zerfiel die Eidgenossenschaft in konfessionelle Lager. Die grossen Städte wie Zürich, Bern und Basel wurden reformiert, während die Waldstätten mit Luzern und Zug katholisch blieben und einen eigenen Block bildeten. Diese Spaltung führte zu wiederholten militärischen Konflikten, wie dem Ersten (1529) und Zweiten Kappelerkrieg (1531) sowie den Villmergerkriegen (1656 und 1712). Die konfessionelle Trennung erschwerte die Zusammenarbeit und verhinderte eine weitere Zentralisierung oder eine stärkere Verfassung.
Die "Verfassung" der Alten Eidgenossenschaft
Die Alte Eidgenossenschaft hatte keine geschriebene Verfassung im modernen Sinne. Sie war ein komplexes Bündnisgeflecht, dessen Zusammenhalt auf einzelnen Verträgen, gegenseitiger Vertragstreue und der Institution der Tagsatzung basierte. Die Tagsatzung war die Versammlung der Gesandten der Orte und diente der Verwaltung der Gemeinen Herrschaften, der Aushandlung von Soldverträgen und der Diplomatie. Entscheidungen auf der Tagsatzung erforderten oft Einstimmigkeit oder Kompromisse, was den Staatenbundcharakter unterstrich.
Die Frage der Souveränität war ebenfalls komplex. De facto agierten die Orte oft wie unabhängige Staaten, aber de iure leiteten sie ihre Rechte bis 1648 vom Heiligen Römischen Reich ab. Erst mit dem Westfälischen Frieden 1648 wurde die Eidgenossenschaft de iure vom Reich entlassen und erlangte völkerrechtliche Unabhängigkeit. Dennoch bestand eine starke Abhängigkeit von Frankreich, die in Soldbündnissen verankert war und zeitweise das einzige gemeinsame Dokument darstellte, das fast alle Orte unterschrieben hatten.
Das Rechtsdenken war von personalen Beziehungen, Vertragstreue und Anciennität geprägt, weniger von normativen oder naturrechtlichen Grundsätzen. Am Ende des 18. Jahrhunderts wurde die Alte Eidgenossenschaft oft als «Aristodemokratie» beschrieben.

Das Ende der Alten Eidgenossenschaft
Das Ende der Alten Eidgenossenschaft wurde durch äussere Einflüsse, insbesondere die Französische Revolution, herbeigeführt. Die Kündigung der Soldverträge mit Frankreich führte zur Entfremdung. Trotz Neutralität im Ersten Koalitionskrieg wurde das Gebiet der Eidgenossenschaft schliesslich zum Schauplatz militärischer Auseinandersetzungen.
Der französische Einfall im Jahr 1798 beendete die Ära des Ancien Régime. Frankreich besetzte weite Teile des Gebiets und errichtete die Helvetische Republik als Tochterrepublik. Dies markierte das Ende des losen Staatenbundes der Alten Eidgenossenschaft und den Beginn einer kurzen Periode eines zentralistischeren Staates nach französischem Vorbild.
Übersicht der Kantone nach Beitrittsperioden
Um die Entwicklung der Alten Eidgenossenschaft besser zu verstehen, kann man die Kantone den Perioden ihres Beitritts zuordnen:
Periode | Jahre | Anzahl Orte | Beigetretene Orte | Gesamtzahl Orte am Ende der Periode |
---|---|---|---|---|
Gründung | 1291–1332 | III Orte | Uri, Schwyz, Unterwalden | 3 |
Erste Expansion | 1332–1353 | Luzern (1332) | 4 | |
Achtörtige Eidgenossenschaft | 1353–1481 | VIII Orte | Zürich (1353), Zug (1353), Bern (1353), Glarus (1352/ca. 1388) | 8 |
Zehnörtige Eidgenossenschaft | 1481–1501 | X Orte | Freiburg (1481), Solothurn (1481) | 10 |
Zwölförtige Eidgenossenschaft | 1501–1513 | XII Orte | Basel (1501), Schaffhausen (1501) | 12 |
Dreizehnörtige Eidgenossenschaft | 1513–1798 | XIII Orte | Appenzell (1513) | 13 |
Diese Tabelle zeigt die Kernmitglieder. Die verschiedenen Zugewandten Orte und Gemeinen Herrschaften, die ebenfalls zum Territorium der Alten Eidgenossenschaft gehörten, sind hier nicht einzeln aufgeführt, da sie nicht den Status vollberechtigter Orte hatten, aber dennoch Teil des Gesamtgebildes waren.
Häufig gestellte Fragen zur Alten Eidgenossenschaft
Hier beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zur Alten Eidgenossenschaft und ihren Mitgliedern:
Welche Kantone gehörten zur Alten Eidgenossenschaft?
Im Laufe ihrer Geschichte gehörten verschiedene Orte zur Alten Eidgenossenschaft. Beginnend mit den drei Waldstätten Uri, Schwyz und Unterwalden, wuchs sie schrittweise durch Beitritte von Luzern, Zürich, Zug, Glarus, Bern, Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen und Appenzell. In ihrer längsten Phase, von 1513 bis 1798, bestand sie aus diesen dreizehn vollberechtigten Orten, zusammen mit verschiedenen Zugewandten Orten und Gemeinen Herrschaften.
Welcher Kanton ist 1352 der Eidgenossenschaft beigetreten?
Im Jahr 1352 trat der Kanton Glarus der Eidgenossenschaft bei. Es gab jedoch eine vorübergehende Rückkehr Glarus' unter habsburgische Herrschaft, bevor es ab ca. 1388 dauerhaft ein Ort der alten Eidgenossenschaft wurde und zur Gruppe der Acht Orte zählte.

Wie kam es zur Eidgenossenschaft?
Die Eidgenossenschaft entstand nicht durch einen einzigen Gründungsakt, sondern durch eine Reihe von Bündnissen ab Ende des 13. Jahrhunderts. Diese Bündnisse, beginnend mit Uri, Schwyz und Unterwalden im Jahr 1291 (Bundesbrief), dienten der gegenseitigen Verteidigung, der Sicherung des Landfriedens und der Wahrung von Privilegien gegenüber externen Herrschaftsansprüchen, insbesondere der Habsburger. Durch weitere Beitritte und die gemeinsame Verwaltung von Gebieten entwickelte sich dieses Bündnisgeflecht über Jahrhunderte.
Was ist 1291 in der Schweiz passiert?
Im Jahr 1291 wurde eine wichtige Urkunde zwischen den Talschaften Uri, Schwyz und Nidwalden (Teil von Unterwalden) ausgefertigt. Dieses Dokument, bekannt als Bundesbrief von 1291, war ein Landfriedensbündnis, das Regelungen zu Rechtsprechung, gegenseitiger Hilfe und Schutz des Landfriedens festlegte. Obwohl seine Bedeutung im Spätmittelalter begrenzt war und das Dokument erst im 18. Jahrhundert wiederentdeckt wurde, wurde es ab dem späten 19. Jahrhundert in der nationalen Geschichtsschreibung als Gründungsurkunde der Schweiz stilisiert und der 1. August zum Bundesfeiertag erklärt.
Wann ist der Kanton Schwyz der Eidgenossenschaft beigetreten?
Der Kanton Schwyz war zusammen mit Uri und Unterwalden einer der drei ursprünglichen Waldstätten, die 1291 das Bündnis schlossen, das als Beginn der Alten Eidgenossenschaft gilt. Somit trat Schwyz quasi bei der Gründung im Jahr 1291 bei.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Alte Eidgenossenschaft ein dynamisches historisches Gebilde war, dessen Mitgliedschaft und Struktur sich über Jahrhunderte veränderten. Sie war ein Staatenbund unabhängiger Orte, die durch Bündnisse und gemeinsame Interessen verbunden waren, aber auch durch innere Konflikte wie die der Reformation gespalten wurden. Ihre Geschichte bis zum Ende im Jahr 1798 ist geprägt von Wachstum, Widerstand gegen äussere Mächte und dem Versuch, ein Gleichgewicht zwischen den autonomen Mitgliedern zu finden.
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