Drohnen haben die Fotografie und Videografie revolutioniert und ermöglichen atemberaubende Perspektiven, die früher undenkbar waren. Besonders Modelle unter 250 Gramm erfreuen sich großer Beliebtheit, oft in der Annahme, dass für sie kaum Regeln gelten. Doch stimmt das wirklich? Und was hat es mit einer möglichen Amazon-Drohne auf sich? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Aspekte, insbesondere in Österreich im Rahmen der EU-Verordnung, räumen mit gängigen Mythen auf und geben eine wertvolle Kaufberatung anhand beliebter Modelle.

Zunächst zur Frage, die viele beschäftigt: Gibt es eine Amazon-Drohne wirklich? Ja, Amazon entwickelt tatsächlich Drohnen. Allerdings liegt der Fokus hier auf der Paketzustellung, nicht auf Drohnen für Hobbyfotografen oder Videografen im klassischen Sinne. Amazon testet diese Lieferdrohnen in verschiedenen Umgebungen, wie beispielsweise in Phoenix, wo viel Staub in der Luft ist. Diese Tests liefern wertvolle operative Erkenntnisse. Sie helfen Amazon, die Drohnen sicherer zu machen, indem sie lernen, wie Umweltfaktoren, wie Staub, die Leistung von Sensoren, zum Beispiel Höhenmessern, beeinflussen können. Die Erkenntnisse fließen direkt in die Weiterentwicklung der Sicherheitsfeatures ein. Eine „Amazon-Drohne“ im Sinne eines für Konsumenten frei käuflichen Modells für Fotografie oder Freizeit existiert derzeit jedoch nicht.
Warum Drohnen unter 250 Gramm so beliebt sind – und die Tücken
Viele Piloten entscheiden sich bewusst für eine Drohne mit einem maximalen Startgewicht (MTOM - Maximum Take-off Mass) von unter 250 Gramm. Der Hauptgrund dafür liegt oft in der Annahme, dass diese Drohnen als Spielzeug gelten und daher von komplexen Regeln ausgenommen sind. Diese Annahme ist jedoch, wie wir sehen werden, weit verbreiteter Unsinn – zumindest, wenn die Drohne eine Kamera besitzt.
Der Mythos vom Spielzeug unter 250 Gramm
Im Internet kursieren zahlreiche Fehlinformationen über Drohnen unter 250g. Oft wird behauptet, sie seien Spielzeug und fielen nicht unter das Luftfahrtgesetz. Das ist schlichtweg falsch, insbesondere seit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung im Jahr 2021.
Tatsächlich fallen auch Kameradrohnen mit nur 249 Gramm voll unter das Luftfahrtgesetz. Die alte „79 Joule Regel“ oder „30 Meter Regel“ in Österreich, die Drohnen unter bestimmten Energie- oder Höhenlimits als Spielzeug definieren konnte, ist mit der EU-Verordnung Geschichte. Seit 2021 gelten alle Kameradrohnen als Unbemannte Luftfahrzeug Systeme (UAS). Da selbst Mini-Drohnen wie die DJI Mini Serie Sensoren (die Kamera) besitzen, die personenbezogene Daten erfassen können, unterliegen ihre Betreiber der behördlichen Registrierungspflicht.
Die wichtigsten Regeln für Drohnen unter 250g (EU-Drohnenverordnung seit 2021) in Österreich
Auch wenn sie leicht sind, sind Drohnen unter 250 Gramm mit Kamera keineswegs von allen Pflichten befreit. Die EU-Drohnenverordnung und das österreichische Luftfahrtgesetz sehen klare Regeln vor:
1. Die Registrierungspflicht
Laut dem Österreichischen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sind Betreiber von UAS zur Registrierung verpflichtet, wenn die Drohne mit einem Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann. Das betrifft praktisch alle Drohnen mit Kamera, auch die unter 250 Gramm. Ein prominentes Beispiel ist die DJI Mavic Mini, die unter 250g wiegt, aber eine Kamera hat und daher registrierungspflichtig ist.
Die Registrierung erfolgt in Österreich online über das Portal der Austro Control (dronespace.at). Bei der Registrierung müssen Sie unter anderem die Polizzennummer Ihrer Drohnenversicherung angeben. Ohne eine gültige Versicherung ist eine Registrierung nicht möglich.
2. Die Versicherungspflicht
Hand in Hand mit der Registrierungspflicht geht die Pflicht zum Abschluss einer speziellen Drohnenversicherung. Eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus, da es sich bei Drohnen um Luftfahrzeuge handelt. Sie benötigen eine spezielle Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Diese Versicherung muss den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entsprechen. Wichtig dabei ist, dass die konkreten Gerätedaten Ihrer Drohne (Modell, Seriennummer, Gewicht) in der Polizze aufgeführt sind. Die Versicherung bezieht sich nämlich auf das Gerät selbst, nicht nur auf den Piloten.
3. Drohnenführerschein: Nicht immer Pflicht, aber empfohlen
Für Drohnen unter 250 Gramm ist der vereinfachte Online-Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis) im Rahmen der „Offenen Kategorie“ nach der EU-Drohnenverordnung oft nicht gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere wenn die Drohne der C0-Klasse entspricht. Allerdings gibt es einen wichtigen Aspekt zu bedenken: Drohnen dieser Gewichtsklasse dürfen gemäß der EU-Verordnung oft näher an Menschen fliegen als schwerere Modelle.
Genau hier liegt ein erhöhtes Risiko für Personen- oder Sachschäden. Daher wird dringend empfohlen, auch für Mini-Drohnen den Drohnenführerschein zu absolvieren. Er vermittelt Ihnen das notwendige Wissen über Regeln, Luftraumstrukturen und sicheres Fliegen, was unerlässlich ist, um Unfälle zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen zu umgehen.
Ein entscheidender Vorteil: Die CE-Kennzeichnung und Übergangsfristen
Die EU-Drohnenverordnung sieht vor, dass neue Drohnen am Markt eine CE-Klassen-Kennzeichnung (C0, C1, C2, etc.) tragen müssen. Für Drohnen unter 250 Gramm ist die C0-Klasse vorgesehen. Aktuell gibt es jedoch noch Herausforderungen bei der Zertifizierung vieler Modelle.
Ein großer Vorteil von Drohnen unter 250 Gramm ist, dass sie von den Übergangsregelungen für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung weniger stark betroffen sind. Während schwerere Drohnen ohne CE-Kennung nach Ablauf einer Übergangsfrist nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden dürfen (z. B. nur in großem Abstand zu Menschen und Wohngebieten), können Drohnen unter 250 Gramm auch ohne CE-Kennzeichnung (entsprechend den Regeln der Unterkategorie A1 der Offenen Kategorie) weiterhin flexibel eingesetzt werden. Dies macht sie zu einer zukunftssicheren Wahl, selbst wenn sie noch keine offizielle C0-Klassifizierung erhalten haben.

Spezielle Regeln für Wien (seit August 2022)
Das Gemeindegebiet von Wien war lange Zeit ein Flugbeschränkungsgebiet für Drohnen, selbst für Mini-Drohnen, und erforderte eine spezielle Bewilligung. Seit einer Novelle im August 2022 ist das Fliegen mit Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht in Wien unter bestimmten Bedingungen erlaubt, nämlich bis zu einer maximalen Höhe von 30 Metern über Grund. Dies war eine wichtige Änderung, die das Fliegen in der Hauptstadt deutlich vereinfacht hat, allerdings nur für die leichtesten Modelle.
Historischer Kontext: Die verwirrende 250g-Grenze vor 2021
Bevor die EU-Drohnenverordnung in Kraft trat, basierte die Einordnung einer Drohne in Österreich oft auf der sogenannten „79 Joule Regel“ oder der „30 Meter AGL (Above Ground Level) Regel“. Fiel die Bewegungsenergie beim Aufprall unter 79 Joule und/oder die Flughöhe unter 30 Meter, konnte die Drohne unter Umständen als „Spielzeug“ durchgehen oder fiel zumindest unter einfachere Regeln (Flugmodell). Die 250g-Grenze war hier eine oft zitierte, aber irreführende Vereinfachung.
Der Grund für diese Vereinfachung war, dass eine 250 Gramm schwere Drohne bei einem Absturz aus 30 Metern Höhe in etwa 79 Joule Bewegungsenergie entwickeln kann. Das Problem war jedoch, dass viele Mini-Drohnen problemlos höher als 30 Meter fliegen können und auch bei geringerer Höhe durch hohe Geschwindigkeit (z. B. bei Racing-Drohnen) die 79 Joule überschreiten konnten. Wer über diesen Grenzen flog, galt als Betreiber eines Flugmodells oder sogar eines unbemannten Luftfahrzeugs und unterlag damit dem Luftfahrtgesetz mit strengeren Anforderungen wie einer Bewilligungspflicht (wenn z. B. gefilmt wurde).
Es ist wichtig zu verstehen, dass diese alten Regeln seit 2021 durch die EU-Drohnenverordnung ersetzt wurden. Die alte 79 Joule Regel existiert in dieser Form nicht mehr für die Einteilung in UAS-Klassen. Die Klassifizierung und die damit verbundenen Pflichten basieren nun primär auf Gewicht, CE-Kennzeichnung und dem Verwendungszweck (z. B. ob eine Kamera vorhanden ist).
Vergleich beliebter Drohnen unter 250g (DJI)
Drohnen unter 250 Gramm sind in den letzten Jahren technologisch sehr leistungsfähig geworden. Insbesondere DJI dominiert diesen Markt mit Modellen, die trotz ihres geringen Gewichts hochwertige Kameras und intelligente Flugfunktionen bieten. Hier ist ein Vergleich einiger beliebter DJI Mini-Drohnen basierend auf den bereitgestellten Daten:
| Spezifikationen | DJI Flip | DJI Mini 4 Pro | DJI Neo |
|---|---|---|---|
| Modell | DF1A0424 | DJI Mini 4 Pro | DJI Neo |
| UAS-Klasse | C0 | C0 / C1 (optional) | C0 |
| Höchstzulässige Startmasse (MTOM) | 249 g | 249 g | 135 g |
| Abmessungen (gefaltet) | 136 × 62 × 165 mm | 148 × 94 × 64 mm | 130 × 157 × 48,5 mm |
| Max. Flugzeit | 31 Minuten | 34 Minuten | 18 Minuten |
| Max. Schwebezeit | 28 Minuten | 30 Minuten | 18 Minuten |
| Max. Fluggeschwindigkeit | 16 m/s | 16 m/s | 16 m/s |
| Kamerasensor | 1/1,3-Zoll | 1/1,3 Zoll CMOS, 48 MP | 1/2-Zoll |
| ISO-Bereich Video | 100-6400 (Normal), 100-1600 (D-Log M) | 100-6400 (Normal), 100-1600 (D-Log M), 100-12800 (Nacht) | 100-6400 (Autom./Manuell) |
| Max. Bildgröße | 8064 × 6048 (48 MP) | 8064 × 6048 | 4000 × 3000 (4:3) |
| Videoauflösung | 4K bis 100fps | 4K bis 100fps | 4K bei 30fps |
| Hindernisvermeidung | Vorwärts, Abwärts | Omnidirektional | Abwärts |
| Windwiderstandsfähigkeit | 10,7 m/s | 10,7 m/s | 8 m/s |
| Interner Speicher | 2 GB | 2 GB | 22 GB |
| Betriebstemperatur | -10 °C bis 40 °C | -10 °C bis 40 °C | -10 °C bis 40 °C |
| Akkukapazität | 3110 mAh | 2590 mAh | 1435 mAh |
| Max. Übertragungsreichweite (CE) | 8 km | 10 km | 6 km |
Diese Tabelle zeigt, dass selbst innerhalb der Kategorie unter 250 Gramm erhebliche Unterschiede in den Fähigkeiten bestehen. Die DJI Mini 4 Pro sticht beispielsweise durch omnidirektionale Hinderniserkennung, einen breiteren ISO-Bereich für Nachtaufnahmen und eine höhere Reichweite hervor, während die DJI Neo mit 135g besonders leicht ist und einen größeren internen Speicher bietet. Der DJI Flip bietet ebenfalls solide Leistung in einem kompakten Format. Die Wahl hängt stark von den individuellen Anforderungen an Kameraqualität, Flugzeit, Reichweite und Sicherheitsfeatures ab.
Häufig gestellte Fragen zu Drohnen unter 250g
Um die gängigsten Unklarheiten auszuräumen, beantworten wir hier einige häufig gestellte Fragen zu Drohnen mit einem Abfluggewicht von unter 250 Gramm:
Fallen Drohnen unter 250g wirklich unter das Luftfahrtgesetz?
Ja, seit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung 2021 fallen alle Kameradrohnen, unabhängig von ihrem Gewicht, unter das Luftfahrtgesetz und gelten als Unbemannte Luftfahrzeug Systeme (UAS). Die alte „Spielzeugregelung“ basierend auf Joule-Zahl oder Flughöhe gibt es in dieser Form nicht mehr.
Muss ich meine Drohne unter 250g registrieren?
Ja, in Österreich müssen Sie sich als Betreiber einer Drohne unter 250 Gramm registrieren, wenn diese mit einer Kamera ausgestattet ist, da sie personenbezogene Daten erfassen kann. Dies gilt auch für Modelle wie die DJI Mavic Mini oder die DJI Mini 4 Pro. Die Registrierung erfolgt online bei der Austro Control.
Ist eine spezielle Drohnenversicherung für Drohnen unter 250g Pflicht?
Ja, absolut. Das österreichische Luftfahrtgesetz schreibt eine spezielle Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für alle Drohnen vor, auch für solche unter 250 Gramm. Eine normale private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. Die Polizze muss die Daten Ihrer spezifischen Drohne enthalten.
Benötige ich einen Drohnenführerschein für eine Drohne unter 250g?
Der vereinfachte Online-Kenntnisnachweis ist für Drohnen unter 250 Gramm (insbesondere der C0-Klasse) nicht immer gesetzlich vorgeschrieben. Es wird jedoch dringend empfohlen, ihn zu machen, da diese Drohnen näher an Personen fliegen dürfen und das Wissen über Regeln und sicheren Betrieb das Risiko minimiert.
Gibt es Vorteile bei Drohnen unter 250g bezüglich der CE-Klassifizierung?
Ja. Drohnen unter 250 Gramm ohne CE-Kennzeichnung (ältere Modelle) können nach Ablauf der Übergangsfrist für nicht klassifizierte Drohnen weiterhin im Rahmen der flexibleren Regeln der Unterkategorie A1 (nahe an Personen, aber nicht über unbeteiligten Menschenansammlungen) betrieben werden. Schwerere Drohnen ohne CE-Kennzeichnung unterliegen nach der Frist deutlich strengeren Einschränkungen (großer Abstand zu Menschen und Wohngebieten).
Fazit
Drohnen unter 250 Gramm sind fantastische Werkzeuge für die Fotografie und Videografie, die eine hohe Portabilität und oft beeindruckende Technik bieten. Sie sind jedoch keineswegs „Spielzeug“ im rechtlichen Sinne, sobald sie eine Kamera besitzen. In Österreich, basierend auf der EU-Drohnenverordnung, unterliegen sie klaren Pflichten: Registrierung, Haftpflichtversicherung und die Einhaltung der Betriebsregeln. Während der Führerschein nicht immer zwingend ist, ist er für sicheres Fliegen und das Verständnis der Regeln unerlässlich. Die C0-Klasse und die damit verbundenen Vorteile bei den Übergangsfristen machen diese Gewichtsklasse besonders attraktiv für die Zukunft. Informieren Sie sich stets bei den offiziellen Stellen über die aktuell geltenden Regeln in Ihrer Region, um legal und sicher unterwegs zu sein.
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